Was man bei der Rufnummernmitnahme beachten muss
Wer seinen Mobilfunkanbieter wechselt, nimmt seine alte Rufnummer heute in aller Regel mit. Schließlich spart man sich so die Mühe sämtliche Kontakte über eine neue Rufnummer in Kenntnis zu setzen. Damit die Portierung einwandfrei klappt, sollte man ein paar Dinge beachten.
Linden (red) - Zunächst mal ist die Rufnummernportierung kein besonderer Service der Anbieter, sondern steht den Verbrauchern innerhalb bestimmter Vorgaben von Rechts wegen zu. Schon die Vorgängerorganisation der Bundesnetzagentur hatte den Kunden ein lebenslanges Nutzungsrecht auf ihre Rufnummer zugesagt. Das bedeutet, die Nummer an sich gehört dem Kunden und nicht dem jeweiligen Anbieter. Allerdings ist das Portieren der Rufnummer an gewisse verwaltungstechnische Schritte gekoppelt, deshalb gibt es für die Rufnummernportierung ein einheitliches Prozedere. Die Richtlinien hierfür sind von der Bundesnetzagentur vorgegeben.
Rufnummernmitnahme: unbedingt auf die Fristen achten
Der frühestmögliche Zeitpunkt, um einen Umzug der Handynummer zu beantragen, besteht vier Monate vor Vertragsende. Bis spätestens vier Wochen nach Vertragsende muss die Rufnummernmitnahme allerdings beim alten Anbieter angemeldet worden sein, ansonsten darf dieser die Nummer wieder neu vergeben.
Wer seine Rufnummer mitnimmt, behält diese natürlich komplett, dass heißt, auch die Netzvorwahl zieht mit um. Daher ist es für Anrufer mitunter schwierig, zu erkennen, ob die gewählte Handynummer zum eigenen Netz gehört oder zu einem Fremdnetz. Um unnötige Kosten zu vermeiden, bieten die Anbieter inzwischen kostenfreie Hotlines an, hier erfährt man, ob eine bestimmte Nummer zum eigenen Netz gehört oder nicht.
Mailbox: Einstellungen gehen verloren - aber die Nummer bleibt gleich
Auch die Nummer der Mailbox bleibt erhalten, lediglich die Kurzwahl ändert sich und entspricht der des neuen Anbieters. Auf der Mailbox noch beim alten Anbieter gespeicherte Nachrichten können natürlich nicht mit zum neuen Anbieter genommen werden, denn alte Nachrichten, Ansagetext und Einstellungen der Mailbox werden beim Anbieterwechsel gelöscht und müssen anschließend neu konfiguriert werden.
Portierung darf bis zu 30,72 Euro kosten
Da es einen gewissen bürokratischen Aufwand mit sich bringt, eine Handynummer vom einen zum anderen Anbieter zu portieren, lassen sich die Mobilfunkgesellschaften die Mitnahme der Rufnummer in aller Regel bezahlen. Das gilt natürlich nur für die Nummern-Mitnahme in ein fremdes Netz. Die Bundesnetzagentur hat für die Portierung der Nummer ein Bearbeitungsentgelt von maximal 30,72 Euro festgelegt.
Die meisten Anbieter nehmen für den Wechsel aber um die 25 Euro. In vielen Fällen bekommen Kunden, die ihre Rufnummer mitbringen, vom neuen Anbieter eine Rechnungsgutschrift oder ein Extra-Guthaben für die Mitnahme. So lassen sich die Kosten in aller Regel decken. Die eigentliche Mitnahme der Rufnummer ist dann ganz einfach: Beim alten Anbieter muss ein Formular ausgefüllt werden, auf dem man die Portierung selbst beantragt. Bei Prepaid-Tarifen kommt noch eine Verzichtserklärung hinzu.
Nicht bei allen Anbietern kann man die Nummer auch nachträglich portieren
Bei einigen Anbietern kann die Rufnummer auch noch nachträglich portiert werden, beispielsweise wenn wegen eines neuen Handys oder eines besonderen Angebots schon ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, bevor der Vertrag beim alten Anbieter ausläuft. Kunden erhalten in solchen Fällen erstmal eine vorläufige Rufnummer des neuen Anbieters - endet der Vertrag beim alten Anbieter, wird die Rufnummer übernommen.
Allerdings müssen beim alten Anbieter die entsprechenden Fristen zur Rufnummernportierung gewahrt bleiben, sprich: Frühestens vier Monate vor und spätestens vier Wochen nach Vertragsende muss die Portierung beantragt werden. Möglich ist eine nachträgliche Rufnummernmitnahme bei der e-Plus-Gruppe, o2 und Vodafone. Bei der Telekom ist hingegen eine nachträgliche Portierung aktuell nicht möglich. Eine vorzeitige Rufnummernmitnahme ist generell nicht möglich. Ist die Portierung erfolgt, erhält der Kunde eine SMS des neuen Anbieters mit einer Bestätigung.
Aufgrund der Systemumstellung kann es bei der Portierung an sich zu kurzfristigen Empfangsunterbrechungen des Mobilfunkanschlusses kommen.
Sonderregelungen kann es bei Prepaid-Karten geben
Einige Sonderregelungen kann es bei Prepaid-Karten geben. So ist bei einigen Discounter-Angeboten die Portierung einer vorherigen Vertragsnummer nicht möglich, auch wenn der Discounter das Netz eines großen Anbieters nutzt.
Das ist inzwischen zwar selten geworden, trotzdem sollte man sich bei den Prepaid- Angeboten unbedingt erkundigen, ob man die Rufnummer zum neuen Anbieter auch tatsächlich mitnehmen kann. Wer von einem Prepaid-Vertrag wechselt und seine Rufnummer mitnimmt, muss eine Verzichtserklärung unterschreiben.
Diese besagt, dass beispielsweise noch auf der Karte vorhandenes Restguthaben mit dem Umziehen der Rufnummer erlischt. Die Kosten für die Rufnummernmitnahme werden bei Prepaid-Tarifen übrigens auch direkt vom Guthaben abgebucht. Damit die Portierung auch wirklich klappt, sollte man daher vor dem Anbieterwechsel noch über ein ausreichendes Guthaben auf der Karte verfügen.
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